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Ein­tra­gung · Geschäftsführer (1 Person) · Anschrift · Kapital: 93.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb12.05.2009 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 11.05.2009)

Auf einen Blick

Text

YOKOHAMA INDUSTRIAL PRODUCTS EUROPE GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-40549 Düsseldorf
. GmbH. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2009. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-40549 Düsseldorf
. Gegenstand: Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Hochdruckschläuche und artverwandte Produkte für den Maschinenbau, Erdbewegungsmaschinen, Industriemaschinen, Maschinen zur Stahlherstellung und andere Maschinen. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Hochdruckschläuche für hydraulische Prozesssteuerung, Kühlschläuche, Leitungen und Einbauten für die Automobilindustrie und artverwandte Produkte. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Anschlüsse aus Metall oder Plastik, Kupplungsstücke, Ventile und art-verwandte Produkte. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Ölschlauche für Schiffe und artverwandte Produkte. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für pneumatische Fender und artverwandte Produkte. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Förderbänder und artverwandte Produkte. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Klebemitteln für die Au-tomobilindustrie und artverwandten Produkten. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Dichtungsmittel für Gebäude und Häuser. Import, Export, Herstellung, Fertigung, Verkauf, Marketing & Service für Beschichtungen von elektrischen Komponenten. Stammkapital: 93.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind meh-rere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer einzelnen von ihnen oder allen Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Geschäftsführer: ??????, ?????, Yamato.citiy, Kanagawa Pref./Japan, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: YOKOHAMA INDUSTRIAL PRODUCTS EUROPE GmbH, Düsseldorf.