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Anschrift · Kapital: 118,5 Mio. € · Wandelschuldverschreibung Hrb04.05.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.04.2009)
Auf einen Blick
Text
Gildemeister AG,
Bielefeld, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld
. Aufgrund der in der Satzung vom 20.05.2005 enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.926.700,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 01.04.2009 ist § 5 Ziffer 1-3 der Satzung (genehmigtes Kapital) geändert. Geschäftsanschrift:
Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld
. Grundkapital: 118.513.207,80 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu nominal Euro 50.073.300,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, hinsichtlich eines Teilbetrages von Euro 5.000.000,00 Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen auszugeben. Insoweit ist das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, um in geeigneten Fällen ???????????, ????????????????? oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien zu erwerben, b) soweit dies zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen oder den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Beteiligungsgesellschaften im Rahmen einer dem Vorstand von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrecht beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustehen würde, c) um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen und d) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der § 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und er auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% übersteigt. Auf die Höchst grenze von 10 % des Grundkapitals werden angerechnet Aktien, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, sowie Aktien, im Hinblick auf die ein Wandlungsrecht oder Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht oder Optionspflicht aufgrund von Options- und/oder Wandelanleihen besteht, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2004 unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DMG MORI AG, Bielefeld.