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Verschmelzung: Kyros 33 GmbH Hrb03.04.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.03.2009)

Auf einen Blick

Text

Ruhrtal Hochspannungsgeräte GmbH & Co. OHG,
Ungenannte Str. ??, D-44866 Bochum
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.02.2009 mit der Kyros 33 GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 168475 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ruhrtal Hochspannungsgeräte GmbH & Co. OHG, Bochum.