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Satzung Hrb 09.04.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.04.2009)
Auf einen Blick
Text
ALTANA AG,
Wesel, Abelstrasse 43, 46483 Wesel
. Der Vorstand ist durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 03.05.2001, 08.05.2002, 06.05.2003, 05.05.2004 und 04.05.2005 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigungen hat die Gesellschaft 4.302104 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie erworben. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.03.2009 die Einziehung der Aktien und die Herabsetzung des Grundkapitals um 4.302.104,00 EUR beschlossen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss am 17.03.2009 zugestimmt sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 12 Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. 136.097.896,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ALTANA AG, Wesel.