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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung Hrb06.02.2009 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 05.02.2009)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp AG, Duisburg und
Ungenannte Str. ??, D-40211 Düsseldorf
. Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluss über dieAusgabe der Wandelschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 2 AktG beim Registergericht hinterlegt. Ein Vorstandsbeschlusss über die Ausnutzung der Ermächtigung ist noch nicht gefasst worden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp AG, Essen.