Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Nicht mehr Gewinnabführung: Gesellschaft Textron Atlantic Holding GmbH, Kautex Textron GmbH & Co. KG · Verschmelzung (4 Firmen) · Nicht mehr Beherrschung (4 Firmen) · Anschrift Hrb15.12.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.12.2008)

Auf einen Blick

Text

KAUTEX TEXTRON Verwaltungs- GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-53229 Bonn
. Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-53229 Bonn
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.10.2008 mit der Kautex Textron GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4331) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft (beherrschtes Unternehmen) und der Gesellschaft Textron Atlantic Holding GmbH mit Sitz in Bonn (herrschendes Unternehmen) (Amtsgericht Bonn, HRB 7078) ist beendet zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Kautex Textron GmbH & Co. KG (Amtsgericht Bonn, HRA 4331). Der Beherrschungsvertrag zwischen der Gesellschaft (beherrschtes Unternehmen) und Texton Atlantic Holding GmbH (herrschendes Unternehmen) (Amtsgericht Bonn, HRA 7078) als Gesamtrechtsnachfolgerin der Textron Holding GmbH (Amtsgericht Bonn, HRB 12847) ist zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Kautex Textron GmbH & Co. KG (Amtsgericht Bonn, HRA 4331) beendet. Der Verschmelzungsvertrag vom 20.10.2008 zwischen der Gesellschaft (übertragende Gesellschaft) und der Kautex Textron GmbH & Co. KG ( AG Bonn, HRA 4331, übernehmende Gesellschaft) ist mit Ergänzungsvereinbarung vom 10.11.2008 geändert. Dieser Ergänzungsvereinbarung haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften am selben Tage zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KAUTEX TEXTRON Verwaltungs-GmbH, Bonn.