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Verschmelzung: ABC Factoring GmbH, page solution finance GmbH Hrb06.11.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.11.2008)

Auf einen Blick

Text

abcfinance GmbH, Köln (Ungenannte Str. ??, D-50672 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der Firma ABC Factoring GmbH vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der Firma page solution finance GmbH vom 18.08.2008 mit der der ABC Factoring GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54874) sowie mit der page solution finance GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 60008) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: abcfinance GmbH, Köln.

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