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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb21.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.10.2008)

Auf einen Blick

Text

IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf (
Wilhelm-Bötzkes-Straße 1, 40474 Düsseldorf
). Die Hauptversammlung vom 28.08.2008 hat die Neufassung der Satzung in § 5 Abs. 4 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 123.749.998,08 Euro durch Ausgabe von bis zu 48.339.843 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- und/oder Wandlungsrechten an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2008 von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des im Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 lit. (b) jeweils festzulegenden Optionsbzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Bezugsbzw. Wandlungsrechten von diesen Rechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2008). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten. Bezugsberechtigt sind Inhaber von Options- und /oder Wandelschuldverschreibungen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf.