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Verschmelzung: MINER'S Coffee GmbH, MINER'S COFFEE GmbH Hrb20.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.10.2008)

Auf einen Blick

Text

STORE COMPANY GmbH, Gütersloh (
Ungenannte Str. ??, D-33334 Gütersloh
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der MINER'S Coffee GmbH Münster mit Sitz in Münster (AG Münster HRB 10148) und der MINER'S COFFEE GmbH mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRB 7063) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: STORE COMPANY GmbH, Halle (Westfalen).