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Übernahme: Vega Deutschland GmbH & CoKG · Ausgliederung: Vega Deutschland GmbH & CoKG Hrb29.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.10.2008)
Auf einen Blick
Text
Vega Deutschland Holding GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50999 Köln
). Die Vega Deutschland Holding GmbH hat den Teilbetrieb VEGA IT als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 Ziffer 1 UmwG entsprechend dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 22.09.2008 und den Zustimmungsbeschlüssen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage auf die Vega Deutschland GmbH & CoKG mit Sitz in Köln (AG Köln, HRA 19223) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Leonardo GmbH, Berlin.