Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Heidelberger Beton GmbH Hrb17.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.10.2008)
Auf einen Blick
Text
Heidelberger Beton Rhein-Ruhr Verwaltungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr (
Ungenannte Str. ??, D-45470 Mülheim a. d. Ruhr
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.10.2008 mit der Heidelberger Beton GmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HR B 330562) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heidelberger Beton Rhein-Ruhr Verwaltungs-GmbH, Mülheim a. d. Ruhr.