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Vorstand (4 Personen) · Formwechsel: INTERSEROH AG zur Verwertung von Sekundärrohstoffen · Kapital: 25,6 Mio. € · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb30.09.2008 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 24.09.2008)

Auf einen Blick

Text

INTERSEROH SE., Köln (Ungenannte Str. ??, D-51149 Köln). Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 05.05.2008. Gegenstand: die Leitung der zur Interseroh-Gruppe gehörenden Unternehmen, die insbesondere tätig sind in der Erfassung, Aufbereitung, Vermarktung und Wiederverwertung von sowie dem Handel mit Metallen, Papier, Holz, Kunststoffen und Sekundärrohstoffen jedweder Art; in der Konzeptionierung und Realisierung von Erfassungs- und Rückholsystemen für gebrauchte Erzeugnisse und sonstige Sekundärrohstoffe innerhalb wie außerhalb gesonderter branchenspezifischer Lösungen; im internationalen Handel mit Sekundärrohstoffen sowie in artverwandten Geschäften, jeweils mit allen Dienstleistungen und Durchführungsgeschäften, einschließlich des Betriebs von Anlagen, die mit der Betätigung in den vorgenannten Geschäftsfeldern zusammenhängen. Gegenstand des Unternehmens sind des Weiteren die Gründung, der Erwerb und das Halten von Unternehmen und Beteiligungen, die Errichtung von Zweigniederlassungen und das Eingehen von Kooperationen jedweder Art sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, die die vorbezeichneten Tätigkeiten durchführen. Die Gesellschaft kann in den in Satz 1 bezeichneten Geschäftsfeldern innerhalb wie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch selbst tätig werden. Grundkapital: 25.584.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: ???????, ??????, Bergisch Gladbach, *??.??.????; ????, ??????, Reinbek, *??.??.????; Dr. ?????????, ????, Baar/Schweiz, *??.??.????; ???????, ??????, Köln, *??.??.????. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der INTERSEROH Aktiengesellschaft zur Verwertung von Sekundärrohstoffen, Köln, Amtsgericht Köln HRB 21747, gemäß Art. 2 Abs. 4, 37 SE-VO nach Maßgabe des Umwandlungsplanes vom 05.05.2008, dem die Hauptversammlung vom 25.06.2008 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ALBA SE, Köln.

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