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Verschmelzung: Krankenhausverbund Siegerland GmbH Hrb22.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.09.2008)
Auf einen Blick
Text
Krankenhaus Bethesda gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siegen (
Ungenannte Str. ??, D-57074 Siegen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. August 2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22. August 2008 mit der Krankenhausverbund Siegerland GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRB 8348) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Krankenhaus Bethesda gemeinnützige GmbH, Siegen.