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Verschmelzung: Asphaltmischwerke Villingen GmbH Hrb07.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.09.2008)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Asphalt GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50679 Köln
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 25.08.2008 mit der Asphaltmischwerke Villingen GmbH mit Sitz in Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701380) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Asphalt GmbH, Köln.