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Verschmelzung: HELLER BANK AG Hrb16.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.09.2008)
Auf einen Blick
Text
Diskont und Kredit Aktiengesellschaft, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40547 Düsseldorf
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der HELLER BANK AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Mainz (AG Mainz, HRB 224) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Diskont und Kredit AG, Düsseldorf.