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Übernahme: Moers e. K. · Ausgliederung: Moers e. K Hrb 29.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Moers Baumaschinen GmbH & Co. KG, Hagen (
Färberstraße 4, 58119 Hagen
). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.07.2008 das Unternehmen als Ganzes des von dem e. K. ???????? ?????, Hagen, geb. ??.??.???? unter der Firma Moers e. K. in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRA 5273) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Moers Baumaschinen GmbH & Co. KG, Hagen.