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Vorstand (2 Personen) · Prokura (2 Personen) · Formwechsel: DEICHMANN International-Holding GmbH · Kapital: 12 Mio. € · Rechts­form: GmbH · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb29.08.2008 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 27.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Deichmann International Holding AG, Essen (
Deichmannweg 9, 45359 Essen
). Aktiengesellschaft. Satzung errichtet am 19.08.2008. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DEICHMANN International-Holding GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 12218) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere auf den Geschäftsfeldern der Anfertigung und des Vertriebs sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Schuhen, Sportartikeln und verwandten Artikeln und Waren aller Art tätig sind, sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland und die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 12.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: ??????, ??????, Wuppertal, *??.??.????; ???????????, ????????, Königsfeld, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Jendrian, Lars, Düsseldorf, *??.??.????; ??????, ???????, Herne, *??.??.????. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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