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Verschmelzung: RIB Rheinisches Institut für Bildung und Personalberatung gGmbH Hrb 03.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.08.2008)
Auf einen Blick
Text
RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50674 Köln
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2008 mit der RIB Rheinisches Institut für Bildung und Personalberatung gGmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 58811) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln.