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Verschmelzung: Bitzer Kühlmaschinenbau GmbH & Co. Holding KG Hrb12.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Bitzer SE, Düsseldorf (Neuer Zollhof 2 c/o Baker & Mc
Ungenannte Str. ??, D-40221 Düsseldorf
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Nachgründungs- und Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Bitzer Kühlmaschinenbau GmbH & Co. Holding KG mit Sitz in Sindelfingen (AG Stuttgart, HRA 241491) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BITZER SE, Sindelfingen.