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Verschmelzung: Korian Deutschland AG Hrb 10.02.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.02.2015)

Auf einen Blick

Text

HRB 114968: Curanum AG,
Ungenannte Str. ??, D-80335 München
. Die Hauptversammlung vom 19.12.2014 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Korian Deutschland AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 212475) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 05.11.2014 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Korian Deutschland AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 212475), gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2014 mit der Korian Deutschland AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 212475) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Curanum AG, München.