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Verschmelzung: Ideal Standard Beteiligungs-GmbH Hrb04.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.07.2008)

Auf einen Blick

Text

Ideal Standard Verwaltungs-GmbH, Bonn (Ungenannte Str. ??, D-53121 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2008 mit der Ideal Standard Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12420) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ideal Standard Produktions-GmbH, Wittlich.

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