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Verschmelzung: Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG Hrb22.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Volksbank Köln-Nord eG, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50739 Köln
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 13.05.2008 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.06.2008 mit der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG mit Sitz in Hürth (AG Köln, GnR 775) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Köln-Nord eG, Köln.