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Verschmelzung: EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH Hrb22.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2008)

Auf einen Blick

Text

GVZ-Entwicklungsgesellschaft Rheine mbH, Rheine (
Ungenannte Str. ??, D-48431 Rheine
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2008 mit der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 4989) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GVZ-Entwicklungsgesellschaft Rheine mbH, Rheine.