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Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2009 sind die beiden von der Hauptversammlung am 05.07.2004 … Hrb10.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.07.2009)
Text
INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach (
Ungenannte Str. ??, D-51429 Bergisch Gladbach
). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2009 sind die beiden von der Hauptversammlung am 05.07.2004 beschlossenen genehmigten Kapitalia (Genehmigtes Kapital I und Genehmigtes Kapital II) aufgehoben, es sind zwei neue genehmigte Kapitalia geschaffen worden (Genehmigtes Kapital I, Genehmigtes Kapital II ) und Ziffer 4.3 und Ziffer 4.4 der Satzung sind entsprechend geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 14.328.626,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I ). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zusätzlich um bis zu EUR. 9.552.417,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II ). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen: - wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund von entsprechend dieser Vorschrift ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. - bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach.