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Geschäftsführer: Roland Meißner · Verschmelzung: NAL24 GmbH · Kapital: 142.850 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: nal von minden GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 18.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.07.2008)

Auf einen Blick

Text

von minden GmbH, Moers (
Ungenannte Str. ??, D-47441 Moers
). Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2008 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, unter anderem die Änderung in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und die Erhöhung des Stammkapitals um 92.850,00 EUR auf 142.850,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der NAL24 GmbH mit Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg, HRB 9624) beschlossen. Neue Firma: nal von minden GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von immunologischen Produkten, In-Vitro-Diagnostika und medizinischen Einwegartikeln sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Neues Stammkapital:142.850,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Meißner, Roland, Regensburg, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2008 mit der NAL24 GmbH mit Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg, HRB 9624) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: nal von minden GmbH, Moers.