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Verschmelzung: ASM Holding GmbH Hrb 26.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.06.2008)
Auf einen Blick
Text
Reinhard Mohn GmbH, Gütersloh (
Ungenannte Str. ??, D-33311 Gütersloh
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2008 mit der ASM Holding GmbH mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRB 2501) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Reinhard Mohn GmbH, Gütersloh.