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Verschmelzung: Andreas Hofer Hochdruckapparatebau GmbH Hrb04.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2008)
Text
Andreas Hofer Hochdrucktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr (
Ungenannte Str. ??, D-45478 Mülheim a. d. Ruhr
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Andreas Hofer Hochdruckapparatebau GmbH mit Sitz in Mülehim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 15518) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Andreas Hofer Hochdrucktechnik GmbH, Mülheim a. d. Ruhr.