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Verschmelzung: Kuchem Organisations GmbH Hrb23.06.2008 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderungen, 17.06.2008)
Auf einen Blick
Text
Kuchem GmbH, Neunkirchen-Seelscheid (Kleinscheider Str. 2, 53819 Neunkirchen-Seelscheid). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2008 mit der Kuchem Organisations GmbH mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg HRB 3787) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kuchem GmbH, Neunkirchen-Seelscheid.
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