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Satzung Hrb01.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.06.2008)
Auf einen Blick
Text
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40212 Düsseldorf
). Die Hauptversammlung vom 23.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) und Abs. 4 (bedingtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2008 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 31.05.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlage zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 35.000.000,00 durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- oder Optionsrechten aus den aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17.06.2008 bis zum 31.05.2013 von der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG zu begebenden Wandel - oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandel- oder Dptionsrechten von ihren Wandelbzw. Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsbzw. Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. § 4 Abs. 3 und 4 wurden dementsprechend geändert. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.