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Verschmelzung: Wohnbau Westfalen Beteiligungs-GmbH Hrb11.07.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.07.2008)
Auf einen Blick
Text
Wohnbau Westfalen GmbH, Dortmund (
Ungenannte Str. ??, D-44135 Dortmund
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. Juni 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Wohnbau Westfalen Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 19386) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wohnbau Westfalen GmbH, Dortmund.