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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung Hrb30.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.05.2008)

Auf einen Blick

Text

MAXDATA AG, Marl (
Ungenannte Str. ??, D-45768 Marl
). Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 09.04.2008 wurde die Satzung in § 4 (Bekanntmachungen, Informationen) geändert sowie in § 5 (Grundkapital) ein Abs. 6 (genehmigtes Kapital) und ein Abs. 7 (bedingtes Kapital II) eingefügt. Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 09.04.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.04.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu Euro 14.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 14.500.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Grundkapital ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 09.04.2008 um weitere bis zu Euro 14.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 14.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 09.04.2008 bis zum 08.04.2013 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. .

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MAXDATA AG, Marl.