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Verschmelzung: ThyssenKrupp AG, thyssenkrupp AG Hrb26.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.05.2008)

Auf einen Blick

Text

Thyssen Draht GmbH, Essen (Ungenannte Str. ??, D-45143 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2008 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der ThyssenKrupp AG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 9092) und Essen (Amtsgericht Essen HRB 15364) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff.1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Thyssen Draht GmbH, Essen.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Thyssen Draht GmbH - Verschmelzung: ThyssenKrupp AG, thyssenkrupp AG" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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