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Satzung Hrb 24.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2009)

Auf einen Blick

Text

Bausparkasse Mainz AG,
Mainz, Kantstr. 1, 55122 Mainz
. Die Hauptversammlung vom 15.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.06.2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 14.06.2014, durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals um bis zu 9.360.000,- EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bausparkasse Mainz AG, Mainz.