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Satzung Hrb 30.05.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.05.2008)

Auf einen Blick

Text

ALTANA AG, Wesel (
Ungenannte Str. ??, D-46483 Wesel
). Die Hauptversammlung vom 05.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 4, 5 und 6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.05.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2013 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 28.000,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.05.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2013 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 28.000,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.05.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2013 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 14.000,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/III).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ALTANA AG, Wesel.