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Verschmelzung: MinPro GmbH Hrb16.04.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.04.2008)
Auf einen Blick
Text
HAZEMAG & EPR GmbH, Dülmen (
Brokweg 75, 48249 Dülmen
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.09.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.09.2007 mit der MinPro GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 17350) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HAZEMAG & EPR GmbH, Dülmen.