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Übernahme (3 Firmen) · Ausgliederung (3 Firmen) Hrb21.04.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.04.2008)
Auf einen Blick
Text
VOX Holding GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50858 Köln
). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag Gesellschaftsbeteiligungen der RTL Television GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 29332) an der VOX Film- und Fernseh GmbH & Co. KG (Amtsgericht Köln, HRA 12922) und an der VOX Film- und Fernseh- Geschäftsführungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Köln, HRB 22732) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VOX Holding GmbH, Köln.
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