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Verschmelzung: Raritan Deutschland GmbH Hrb13.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.06.2008)

Auf einen Blick

Text

Raritan Computer Deutschland GmbH, Essen (Ungenannte Str. ??, D-45127 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Raritan Deuschland GmbH mit Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 23605) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raritan Computer Deutschland GmbH, Zwickau.

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