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Verschmelzung: Bongard & Lind GmbH & Co. KG Hrb29.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.10.2008)

Auf einen Blick

Text

Lind Verkehrstechnik GmbH, Montabaur (
Ungenannte Str. ??, D-56410 Montabaur
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.09.2008 mit Änderung vom 14.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.09.2008 sowie vom 14.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.09.2008 sowie vom 14.10.2008 mit der Bongard GmbH & Co. KG Schutzplanken und Lärmschutzsysteme mit Sitz in Nentershausen (Amtsgericht Montabaur, HRA 3020) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lind Verkehrstechnik GmbH, Montabaur.

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