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Verschmelzung: Saint-Gobain Ceramic Materials Weilerswist GmbH · Gesellschaftsvertrag · Name: Saint-Gobain Ceramic Materials GmbH Hrb07.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.10.2008)
Auf einen Blick
Text
SAINT-GOBAIN NorPro GmbH, Steinefrenz (Am
Ungenannte Str. ??, D-56414 Steinefrenz
). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Saint-Gobain Ceramic Materials GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der SAINT-GOBAIN Ceramic Materials Weilerswist mit Sitz in Weilerswist (Bonn, HRB 11633) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Saint-Gobain Ceramic Materials GmbH, Steinefrenz.