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Verschmelzung: TW-Tec GmbH & Co. KG · Kapital: 50.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Fir­men­sitz: Alsdorf Hrb27.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Tw-Tec Trennwandtechnik GmbH., Betzdorf (
Ungenannte Str. ??, D-57518 Alsdorf
). Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Alsdorf beschlossen sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 ( Stammkapital) und in § 7 (Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TW-Tec GmbH & Co. KG mit Sitz in Betzdorf (Amtsgericht Montabaur, HRA 3758). Neuer Sitz: Alsdorf. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Tw-Tec Trennwandtechnik GmbH, Betzdorf.