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Übernahme: Boehringer Ingelheim Europe GmbH · Spaltung: Boehringer Ingelheim Europe GmbH Hrb 15.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.08.2008)

Auf einen Blick

Text

Boehringer Ingelheim Auslandsbeteiligungs GmbH, Ingelheim (
Ungenannte Str. ??, D-55216 Ingelheim
). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage den Teilbetrieb BI RCV GmbH & Co. KG-Beteiligung durch Abspaltung auf die Boehringer Ingelheim Europe GmbH mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRB 22239) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Boehringer Ingelheim Auslandsbeteiligungs GmbH, Ingelheim a. Rhein.