Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 im Wege des Formwechsels … Hrb15.08.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.08.2008)

Text

Carl Aug. Weber Eisenhandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Kreuznach (
Ungenannte Str. ??, D-55543 Bad Kreuznach
). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 im Wege des Formwechsels in die Carl Aug. Weber Eisenhandels GmbH mit Sitz in Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach AR 172/08 ) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Carl Aug. Weber Eisenhandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Kreuznach.