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Satzung Hrb22.02.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.02.2008)
Auf einen Blick
Text
paragon AG, Delbrück (
Ungenannte Str. ??, D-33129 Delbrück
). Die Hauptversammlung vom 22.05.2007 hat die Einfügung eines neuen § 5 Abs. 6 (Bed. Kap. III) in die Satzung beschlossen. Der bisherige § 5 Abs. 6 der Satzung wird zu § 5 Abs. 7. Ferner hat sie die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen und elektronische Informationen) beschlossen. Die Hauptversammlung hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu nominal EUR 1.750.000,00 (in Worten: eine Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro, null Cent) durch die Ausgabe von bis zu Stück 1.750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital III) beschlossen; die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. die Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.05.2007 nach Maßgabe der Anleihebedingungen gegen bar begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 22.05.2007 jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: paragon GmbH & Co. KGaA, Delbrück.