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Formwechsel: gleichzeitig errichtete BASF SE Hrb15.01.2008 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 14.01.2008)

Auf einen Blick

Text

BASF Aktiengesellschaft, Ludwigshafen am Rhein (
Ungenannte Str. ??, D-67056 Ludwigshafen a. Rhein
). Die Hauptversammlung vom 26.04.2007 hat die formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete BASF SE mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRB 6000) gemäß den Art. 2 Abs. 4, 37 und 15 SE-Verordnung (eG) Nr. 2157/2001 i.V.m. §§ 190 ff UmwG beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des am Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister nach §§ 201, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BASF SE, Ludwigshafen a. Rhein.