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Verschmelzung (6 Firmen) Hrb26.10.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.10.2007)

Auf einen Blick

Text

Löwen Play GmbH, Bingen am Rhein (
Im Tiergarten 30, 55411 Bingen am Rhein
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 27.08.2007 mit der Highway-Automaten GmbH Spielstätten + Automatenaufstellung mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz - HRB 40830), der Highway-Automaten Nord GmbH mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz - HRB 40831), der Highway-Automaten Süd GmbH mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz - HRB 40829), der Highway-Automaten Service + Technik GmbH mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz - HRB 40752), der Highway-Automatenaufstellung GmbH mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz - HRB 40702) sowie der ZP - Spielautomaten - Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz - HRB 41097)verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Löwen Play GmbH, Bingen a. Rhein.