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Nicht mehr Geschäftsführer: Michael Englert · Vorstand (2 Personen) · Kapital: 198.750 € · Rechtsform: AG Hrb12.11.2007 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung)
Auf einen Blick
Text
ITK Engineering AG, Kuhardt (
Ungenannte Str. ??, D-76773 Kuhardt
). Aktiengesellschaft. Geändert, nun: ITK Engineering AG. Geändert, nun: Die Erbringung von Ingenieurleistungen, Beratung und Schulung für die technische Softwareentwicklung, Simulation und Systemintegration mit Schwerpunkten in der Algorithmen- und Regelungsentwicklung, der modellbasierten Softwareentwicklung und der Embedded-/Echtzeit-Systementwicklung. Grundkapital: 198.750,00 EUR. Geändert, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Englert, Michael, Kuhardt, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. ?????, ???????, Herrsching, *??.??.????, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Englert, Michael, Kuhardt, *??.??.????. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 im Wege des Formwechsels in die ITK Engineering AG mit Sitz in Kuhardt (Amtsgericht Landau HR B 30139) umgewandelt. Die Satzung wurde geändert und insgesamt neu gefasst; insbesondere wurde § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Vorstand, Vertretung) geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ITK Engineering GmbH, Rülzheim.