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Verschmelzung: D. KNAUT GmbH Hrb07.02.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.02.2008)
Auf einen Blick
Text
D. Knaut Service GmbH, Krefeld (
Ungenannte Str. ??, D-47805 Krefeld
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2007 mit der D. KNAUT GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HR B 5178) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: D. Knaut Service GmbH, Krefeld.