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Satzung Hrb25.01.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.01.2008)
Auf einen Blick
Text
Volksbank Rhein-Lippe eG, Wesel und Hamminkeln (
Ungenannte Str. ??, D-46483 Wesel
). Die Vertreterversammlung vom 20.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitglieder die Befugnis erteilen, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Rhein-Lippe eG, Voerde.