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Verschmelzung: Rhenus Mainzer Gesellschaft für Spedition und Lagerei mbH Hrb24.01.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.01.2008)

Auf einen Blick

Text

Rhenus AG & Co. KG, Holzwickede (
Ungenannte Str. ??, D-59439 Holzwickede
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2007 mit der Rhenus Mainzer Gesellschaft für Spedition und Lagerei mbH mit Sitz in Mainz (AG Mainz HRB 708) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede.