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Verschmelzung: Alturo GmbH, Schlund + Partner AG Hrb21.05.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.05.2007)

Auf einen Blick

Text

1& 1 Internet AG, Montabaur (
Ungenannte Str. ??, D-56410 Montabaur
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.04.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.04.2007 mit der Schlund + Partner AG mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 108287) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.04.2007 mit der Alturo GmbH mit Sitz in Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 1838) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: 1&1 Internet AG, Montabaur.